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Städtischer Haushalt ohne Auflagen genehmigt – Bedenken des Oberbürgermeisters unbegründet
Die CDU-Stadtratsfraktion begrüßt die Genehmigung des städtischen Haushaltes durch das Landesverwaltungsamt; dadurch wurde der von der CDU-geführten Koalition beschlossene richtungsweisende Haushalt, der in den kommenden zwei Jahren Investitionen in Höhe von mehr als 8 Millionen Euro vorsieht, bestätigt.
Mit fadenscheinigen rechtlichen Bedenken, die sich nun allesamt als haltlos erwiesen haben, sowie einer beispiellosen populistischen Kampagne über die Gefährdung der Sicherheit der St. Ingberter Bürgerinnen und Bürger, hat Oberbürgermeister Hans Wagner bis zuletzt versucht, Einfluss auf die Haushaltsbeschlüsse der Koalition zu nehmen. Damit hat der Oberbürgermeister erneut eine juristische Niederlage einstecken müssen. Das Verhalten Wagners hat allerdings gravierende Folgen für St. Ingbert: Da während des Genehmigungsverfahrens außer in Notfällen keine Ausgaben getätigt werden durften, blieben wichtige Projekte und Investitionen monatelang liegen.
Der politische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Frank Breinig, freut sich über die klare Entscheidung des Landesverwaltungsamtes: „Jetzt kann sich der Oberbürgermeister nicht mehr hinter Paragraphen verstecken und Streithanseleien anzetteln, sondern muss rasch die vom Stadtrat beschlossenen Projekte umsetzen.“ Die Mehrheitskoalition aus CDU, Familienpartei und Bündnis 90/Die Grünen kann nach der Genehmigung des Haushaltes jetzt folgende Projekte voranbringen, um St. Ingbert zukunftsfest zu machen: den Aufzug in der Stadthalle, die städtebauliche Weiterentwicklung der Innenstadt, Projekte in allen fünf Stadtteilen und Beschaffungen für die Freiwillige Feuerwehr, darunter ein neues Tanklöschfahrzeug für den Löschbezirk St. Ingbert-Mitte.
Die CDU fordert Oberbürgermeister Wagner auf, seine Blockadepolitik endlich einzustellen und konstruktiv mit dem Stadtrat zusammenzuarbeiten. Unabhängig von seiner persönlichen Meinung muss er die demokratischen Beschlüsse des Stadtrates akzeptieren und – seiner gesetzlich vorgesehenen Aufgabe entsprechend – für eine sachgerechte und zielführende Umsetzung sorgen.