CDU: „Trägerschaft der Grundschulen muss in kommunaler Hand bleiben“

10. April 2019

Grundschulen sind der Ort, an dem unsere Kinder Spaß am Lernen entdecken und entwickeln sollen. Dafür müssen die Bedingungen stimmen: kurze Verwaltungswege bei der Sorge um die Unterhaltung und Verwaltung der Schulgebäude, Schulanlagen und Schuleinrichtungen. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass die Stadt St. Ingbert Träger der Grundschulen bleibt und nicht der Kreis diese Aufgabe übernimmt, wie immer wieder von Landrat Gallo vorgeschlagen. Laut § 38 SchOG sind die Gemeinden Schulträger der Grundschulen. Ohnehin könnte nur der Landtag das Schulordnungsgesetz ändern.

Welche Vorteile soll es bringen, jetzt die Trägerschaft der Grundschulen im Saarpfalzkreis dem Kreis zu übertragen?  „Keine, hinsichtlich der Entwicklung und Förderung der Grundschulkinder, und das ist doch der wichtigste Faktor dabei“, so Christa Strobel, CDU-Sprecherin Bildung. auch keine im finanziellen Bereich, denn es hat sich gezeigt, dass bei der Übertragung der Real- und Gesamtschulen Ende der neunziger Jahre diese Schritte mit einem hohen Kostenfaktor verbunden waren (dreistelliger Millionenbereich plus der nicht unerheblichen laufenden Unterhaltungskosten), der in die Kreisumlage eingerechnet wurde. Wenn der Kreis jetzt die Trägerschaft übernimmt, trägt das dazu bei, dass das Haushaltsvolumen und damit auch die Kreisumlage deutlich steigen. Dazu der CDU-Fraktionsvorsitzende Frank Breinig „Wenn wir noch die Mehrkosten für andere Kommunen tragen sollen, bringt das für St. Ingbert keine Vorteile. Die CDU wird einer größeren finanziellen Belastung ihrer Bürger jedenfalls nicht zustimmen!“

 

Es gibt viele Bezugsstränge, die durch eine Übertragung der Trägerschaft an den Kreis gestört würden. Die Stadt St. Ingbert ist Träger der Freiwilligen Ganztagsbetreuung (über die GBQ), die Hausmeister sind Mitarbeiter der Stadt; letztere führt auch die Schulbuchausleihe durch, für welche die Stadtbücherei verantwortlich zeichnet. Dazu kommt, dass die Vorschulkitagruppen im sogenannten Kooperationsjahr über gegenseitige Besuche einen regen Austausch mit der örtlichen Grundschule führen, die den Zweck hat, den Übergangsprozess für jedes einzelne Kind zu verbessern. Die Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis brächte somit erschwerte Kommunikation und längere Verwaltungswege mit sich. Und wie soll man sich die künftigen Entscheidungen über die Zuschnitte der Schulbezirke vorstellen?

 

St. Ingbert trägt im Saarpfalz-Kreis im Wechsel mit Homburg die größte Last und müsste in der Summe zumindest mittelfristig mehr zahlen, als wenn es seine eigenen Grundschulen saniert. Gerade unsere Grundschulen stehen, im Vergleich zu anderen im Saarpfalz-Kreis, sehr gut da. Sie sind gut ausgestattet, materiell wie personell. „Landrat Gallo kann gut von“besseren finanziellen Rahmenbedingungen des Kreises im Vergleich mit den Kommunen“ sprechen, wenn man nur die Hand aufhalten muss und über die Kreisumlage Geld bei den Kommunen einsammeln kann“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende im Stadtrat, Dr. Frank Breinig. Was es heißt, wenn eine Kommune ihre Entscheidungskompetenz abgibt, zeigt sich aktuell im Bereich der weiterführenden Schulen, wo die Umstellung der Gemeinschaftsschule Rohrbach zur gebundenen Ganztagsschule den endgültigen Verlust der Wahlfreiheit der Eltern im Bereich der Gemeinschaftsschulen in St. Ingbert bedeutet; mit bislang unabsehbaren Folgen für die Anmeldezahlen an den beiden Gymnasien sowie der Albertus Magnus Realschule. Die Übertragung der Entscheidungsbefugnisse auf den Kreis kann für die CDU somit kein Zukunftsmodell im Bereich der Grundschulen sein.