CDU: Abfallpolitik in St. Ingbert (Beschluss zu § 3 EVSG) durch die Stadt

21. Mai 2015

webMonzel Markus IGB Mitte bcMit dem Beschluss von CDU, Grünen und Familienpartei zu § 3 EVSG übernimmt die Stadt St. Ingbert ab 2016 die Verantwortung für die Organisation der Abfallentsorgung und für die Gebühren. Die Koalition ist überzeugt, dass die Stadt die Dienstleistung Abfallentsorgung für die Bürger effizienter und vor allem auch preiswerter organisieren kann als der EVS, da z.B. Sperrmüll ungleich günstiger in Eigenregie entsorgt werden kann und Wertstoffe selbst vermarktet werden können. 

 

Gebührenstabilität und transparente Entscheidungen

Um seine Defizite auszugleichen, fordert der EVS von der Stadt ab 2017 ca. 700.000 € pro Jahr. Das Defizit in St. Ingbert (als § 3-Kommune) beläuft sich jedoch nach der vorliegenden Kalkulation nur auf 200.000 bis 300.000 €, die ab 2017 alleine durch Einsparungen infolge des Wegfalls des AHK Neunkirchen nahezu kostenneutral aufgefangen werden können. Die angekündigte Erhöhung der Leistungs-Gebühren in dem vom EVS angekündigten Umfang (von 31 ct. auf 48 ct. pro kg) ist daher in St. Ingbert nicht erforderlich.

 

Verwiegen – eine umweltpolitische Erfolgsgeschichte – steht nicht zur Debatte

Auch ein Umstieg auf das Leerungs-System (Identsystem) werde für den Gebührenzahler nach der vorliegenden Modellrechnung eine finanzielle Mehrbelastung bedeuten und zudem falsche umweltpolitische Anreize setzen. St Ingbert gehört zu den Kommunen mit den niedrigsten Abfallgebühren (pro Kopf) im Land. Nach derzeitigen Schätzungen wird durch den Weg nach § 3 St. Ingbert auch weiterhin eine der Kommunen mit den niedrigsten Gebühren bei gleichzeitig ausgezeichnetem Service bleiben. Mit der vom EVS angekündigten erheblichen Steigerung der Leistungsgebühren in den Verwiege-Kommunen würden die Bürger von St. Ingbert für das Einsparen von Restmüll und damit umweltbewusstes Verhalten bestraft, so Markus Monzel, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Stadtratsfraktion.

 

Gebührenhoheit bei der Stadt – transparente Entscheidungen und soziale Standards

Mit der Kündigung der Leistungsverträge zwischen Stadt und EVS geht die Verantwortung für die Gebührengestaltung auf die Stadt über und liegt damit in den Händen der gewählten Vertreter der Bürger. Damit entsteht Handlungsspielraum für spezifische Serviceleistungen der städtischen Abfallwirtschaft, eine differenzierte Gebührengestaltung und vor allem Transparenz, die in einem System aus 52 Mitgliedskommunen nicht gegeben ist. Gebühren müssen unter dem Gesichtspunkt der Kostendeckung nachvollziehbar erhoben werden, fair ausgestaltet sein und umweltbewusstes Verhalten belohnen, so Markus Monzel. Als so genannte Fuhrparkkommune verfügt St. Ingbert über eine eigene Flotte von Müllfahrzeugen und die dort beschäftigten Mitarbeiter werden für ihre wichtige Arbeit gerecht nach Tarif bezahlt. Die Koalition stellt sich damit auch ihrer sozialen Verantwortung.

 

Stadtspezifische Lösungen und Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit

Mit der Übernahme der Abfallentsorgung in die eigenen Hände bietet sich für St. Ingbert nicht nur die Möglichkeit, ortsspezifische Belange besser berücksichtigen zu können, sondern es ergeben sich auch weitreichende Optionen, mit anderen Gemeinden zu kooperieren, u.a. durch gemeinsame Vermarktung von Wertstoffen (Vermarktungsverbund) oder durch zentrale Bearbeitung einzelner Dienstleistungen (z.B. Gebührenabrechnung) für mehrere Partner. Damit bietet sich die Chance, auf weiteren Feldern über Gemeindegrenzen hinweg zusammenzuarbeiten (z.B. Vermarktungsverbund) und damit größtmögliche Effizienz ohne Qualitätsverlust beim Service für die Bürger zu erreichen.