Anträge der CDU Rohrbach

7. März 2017

Die CDU Rohrbach hat die nachfolgenden Anträge, die im Ortsrat auf die Tagesordnung kommen sollen, gestellt: Öffnung eines Weges von der Mühlstraße über den ehemaligen Accordparkplatzes zu der Industriestraße; Umbau Schulturnhalle und Rohrbacher Hallenbad; Nahversorgung Stegbruch 

1.

Öffnung eines Weges von der Mühlstraße über den ehemaligen Accordparkplatzes zu der Industriestraße

Die von der Verwaltung anscheinend nur vorgeschobenen Baumaßnahmen des EVS sind lange abgeschlossen. Auch die Offenlegung des Bebauungsplanes ist ohne Einsprüchen beendet. Trotzdem weigert sich die Stadtverwaltung den Beschluss des Ortsrates vom 2. Juni 2016 „den Weg über den Accord-Parkplatz für Fußgänger- und Fahrradfahrer zu öffnen“ auszuführen. Wir fordern den verantwortlichen Abteilungsleiter auf, den Beschluss des Ortsrates Rohrbachs umgehend umzusetzen und den Zeitpunkt für die Ausführung zu nennen. Die CDU möchte ihn an seine Pflichten gemäß des KSVGs erinnern.

2. Umbau Schulturnhalle und Rohrbacher Hallenbad

Der geplante Umbau der Schulturnhalle und der Abriss des ehemaligen Rohrbacher Hallenbades beschäftigt den Ortsrat bereits seit einigen Jahren. Manche Planungen wurden verworfen und andere neu aufgenommen. Die CDU-Fraktion bittet auf der Ortsratssitzung um folgende Informationen:

  1. Wie ist der aktuelle Planungsstand und Zeitplan der beiden Maßnahmen?
  2. Präsentation der zurzeit favorisierten Entwürfe für beide Maßnahmen.
  3. Welche Vereine trainieren mit welcher Stundenanzahl in der Schulturnhalle. Wo sollen die Vereine während der Umbaumaßnahme untergebracht werden?

Wir bitten um die Einladung eines fachkompetenten Mitarbeiters der Kreisverwaltung sowie der Gemeinschaftsschule Rohrbach.

3. Nahversorgungskonzept Stegbruch 

Am 21. 09.2016 wurde das Thema „Nahversorger Stegbruch“ erstmalig auf Antrag der CDU Fraktion auf die Tagesordnung des Ortsrates Rohrbach gesetzt.

Die Stadtverwaltung konnte auch auf der Sitzung vom 1.2.2017 die vom Ortsrat geforderten Detailinformationen nicht liefern, die es dem Ortsrat ermöglich hätten, einen für die nächsten 20-30 Jahre geltenden seriösen, verantwortungsvollen und ortsbildprägenden Beschluss zu fassen. Es fehlte vor allem ein Standortgutachten, in dem die Auswirkungen der Ansiedlung des Nahversorgers auf die Ortsmitte von Rohrbach wurden.

Außerdem wurde scharf kritisiert, dass der Ortsrat im Sinne des KSVGs ein Mitbestimmungsrecht hat und daher in die Entscheidungen mit eingebunden werden muss. Zudem sollten Bürger und Gewerbetreibende gehört werden.

Auf der Sitzung am 22. März 2017 sollen von der Stadtverwaltung folgende Informationen geliefert werden:

  1. Vorstellung des Standortgutachtens
  2. Zusammenfassender Bericht von der Veranstaltung „Nahversorgungskonzept Rohrbach“
  3. Aktueller Planungs- und Projektentwickungsstand
  4. Vorschlag für das Sortiment des Nahversorgers
  5. Vorschlag für die weitere Vorgehensweise
  6. Zeitplan

Wir bitten um die Anwesenheit eines fachkompetenten Mitarbeiters sowie um einen Vertreter des Projektentwicklers.