Kooperation im Stadtrat St. Ingbert fordert Sondersitzung zum Landesentwicklungsplan

5. Februar 2026


Die Stadtratskooperation aus CDU, Familien-Partei, Bündnis 90/Die Grünen, Freien Wählern und FDP hat die zeitnahe Einberufung eines Sonderstadtrates zum zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplans Saarland (LEP) 2030 beantragt.

„Der Landesentwicklungsplan greift tief in die Entwicklungsmöglichkeiten unserer Stadt ein – und das in einer Phase, in der St. Ingbert vor großen Chancen, aber auch großen Herausforderungen steht“, erklären die Fraktionen gemeinsam. Trotz erneuter Beteiligung seien zentrale Anliegen der Stadt, die bereits 2023 vom Stadtrat beschlossen wurden, im zweiten Entwurf vom Land weitgehend unberücksichtigt geblieben.

Kritisiert wird insbesondere die starke Einschränkung der kommunalen Planungshoheit. „Der LEP erschwert die Schaffung dringend benötigten Wohnraums, begrenzt gewerbliche Entwicklungsperspektiven und berücksichtigt reale Wachstums- und Transformationsimpulse wie die CISPA-Ansiedlung bislang nicht ausreichend“, so die Kooperation. Gleichzeitig würden den Kommunen hohe bürokratische Anforderungen auferlegt, während zentrale Steuerungsentscheidungen zunehmend auf Landesebene verlagert würden.

Besonders problematisch bewerten die Fraktionen zudem das Beteiligungsverfahren. Die sehr kurzen Fristen und die Ablehnung einer sachlich begründeten Fristverlängerung ließen eine fundierte politische Beratung und ernsthafte kommunale Mitwirkung kaum zu. „Wer kommunale Beteiligung ernst meint, muss sie zeitlich und inhaltlich auch ermöglichen“, betonen die Fraktionen.

Positiv bewerten die Kooperationspartner einzelne Anpassungen im Entwurf, etwa die Ausweisung des CISPA-Geländes als Vorranggebiet für Forschung und Entwicklung sowie die Rückverlagerung der Wohnraumbedarfsermittlung in die Verantwortung der Kommunen. Diese Schritte werden ausdrücklich begrüßt. Sie können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass der LEP in seiner Gesamtausrichtung noch deutlich stärker an den tatsächlichen Bedürfnissen, Potenzialen und Entwicklungszielen der Stadt St. Ingbert ausgerichtet werden muss – bei gleichzeitiger Wahrung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Fläche.

Mit dem beantragten Sonderstadtrat soll eine klare, gemeinsame politische Position des Stadtrates erarbeitet und das weitere Vorgehen gegenüber dem Land verbindlich festgelegt werden. Ziel ist es, die Interessen St. Ingberts geschlossen zu vertreten und konstruktive Vorschläge in das weitere Verfahren einzubringen.

„St. Ingbert braucht Entwicklungsspielräume, Planungssicherheit und Vertrauen in die kommunale Gestaltungskraft – damit nachhaltige Stadtentwicklung, wirtschaftliche Transformation und bezahlbarer Wohnraum auch vor Ort gelingen können“, so das gemeinsame Fazit.