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Defibrillatoren in öffentlichen Gebäuden und Sportstätten der Stadt
Antrag der CDU-Stadtratsfraktion
Am 12. Juni jährte sich der „Fall Christian Eriksen“ und das ZDF widmete sich am 18. Juni dem Thema mit einer sehenswerten wie erschütterten Sportstudio Reportage, wie die Fußballszene mit dem Thema Herzstillstand und Nahtod umgeht und wie ernst die Gesundheitsgefahren fürs Herz im Profifußball und im Amateurbereich genommen wird.
Jährlich sterben schätzungsweise 65.000 Menschen durch den plötzlichen Herztod, auch Jüngere, vermeintlich Gesunde. Ein Defibrillator ist das einzig wirksame Mittel, um Personen mit einem plötzlichen Herzstillstand vor dem Tod zu retten. Durch Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED) sind diese auch für Laien einsetzbar. Dies wird auch von der Bundesärztekammer positiv gesehen, obgleich es keine gesetzliche Regelung zur Nutzung der selbsterklärenden AED durch Nichtärzte gibt. Darüber hinaus gibt es zudem keine Pflicht zum Vorhalten dieser Geräte.
Im Anbetracht der Tatsache, dass Defibrillatoren Leben retten und eine nützliche und manchmal nötige Hilfestellung im Rahmen der Ersten Hilfe sind, spricht sich die CDU-Stadtratsfraktion für das Vorhalten von AEDs aus und bittet die Stadtverwaltung über das Vorhalten von AED in ihren öffentlichen Gebäuden und den Sportstätten (Sporthallen und Sportplätze, städtisch wie vereinseigen) Überlegungen anzustellen und darüber im nächsten zuständigen Ausschuss Bericht zu erstatten.