Gefahrenstelle durch fehlende Fußgängerampel

19. August 2015

ganzeGruppeNFußgänger und Radler sehen sich benachteiligt, weil die Fußgängerampel an Wendlings Eck in der Schlachthofstraße fehlt. Laut Auskunft der Stadt soll man jetzt als Fußgänger den Umweg über die Kaiserstraße, dann die Schlachthofstraße nehmen, um in die Saarbrücker Straße zu gelangen. Die CDU-Stadtratsfraktion wollte wissen, wie Behindertenbeauftragte und Seniorenbeirat diese Regelung sehen.

Ursula Schmitt, Sprecherin Soziales der CDU im Stadtrat, hatte dazu eingeladen. Edwin Schetting, Karlheinz Dewald (Behindertenbeauftragte) und Peter Buhmann sowie Marianne Dierstein (Vorstand des Seniorenbeirats) haben sich vor Ort ein Bild gemacht. Mit den anwesenden Stadtratsmitgliedern Frank Breinig (Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion), Ursula Schmitt und Christa Strobel waren sich alle einig, dass man an dieser Stelle eine bauliche Änderung nachfordern müsste. „So kann es nicht bleiben, sollte die Nachrüstung einer Fußgängerampel nicht mehr möglich sein, müsste da eine Absperrung, vielleicht in Form einer Kette hin, um auf die fehlende Ampel hinzuweisen“, so Edwin Schetting und Peter Buhmann. Boris Nicolai, der uns per Mail seine Einschätzung mitgeteilt hat, hält eine Fußgängerampel an dieser Stelle für angebracht. Diese Ampelanlage sollte barrierefrei ausgestattet, die Bürgersteigschwellen dürfen maximal 3 cm hoch sein.

Während der Anwesenheit der Gruppe vor Ort haben mehrere Fußgänger und Radfahrer versucht, an der Stelle, wo früher jahrelang eine Fußgängerampel angebracht war, die Straße zu überqueren, aus Gewohnheit. Marianne Dierstein stellt fest, „die Überquerungszeit ist für Menschen mit eingeschränkter Mobilität viel zu kurz.“ Die Beauftragten versuchten, über die Fußgängerampel auf die Saarbrücker Straße zu gelangen und brauchten dafür mehr als zwei Minuten.

„Die Begehung hat gezeigt, dass noch Beratungsbedarf besteht. Das Problem muss im entsprechenden Ausschuss aufgegriffen werden“, so Ursula Schmitt. „Ich werde das beantragen.“ Und Frank Breinig fügt hinzu „Die neue Regelung verleitet dazu, unnötig Gefahren heraufzubeschwören, es wäre fatal, wenn man erst reagiert, wenn etwas passiert ist.“