Blockadepolitik von Hans Wagner gescheitert – Entscheidung der Kommunalaufsicht parteiübergreifend nachvollziehbar

8. September 2017

CDU, Familien-Partei und Bündnis 90/Die Grünen finden es sehr bedauerlich, dass das Landesverwaltungsamt zu dieser landesweit einmaligen und bundesweit sehr seltenen Maßnahme greifen musste, um die seit Jahren andauernden Rechtsverstöße von Oberbürgermeister Hans Wagner mit klaren Worten zu beenden. Durch Verschleppen und sein undurchsichtiges Agieren hat Wagner der Stadt St. Ingbert sowie der saarländischen Kommunalpolitik einen nicht absehbaren Schaden zugefügt.

Die zugrunde liegenden Beschlüsse des Stadtrates wurden oftmals nahezu einstimmig über alle Fraktionsgrenzen hinweg gefasst. Die öffentlich vorgebrachten scheinbaren Argumente Wagners für sein Nichtumsetzen der Beschlüsse erweisen sich bei näherer Betrachtung allesamt als vollkommen unzutreffend und aus der Luft gegriffen.

Zu den Fakten:

Aufzug Stadthalle: Der nach langer und intensiver Beratung von Orts- und Stadtrat (begonnen 2012) unter Hinzuziehung von Behindertenbeauftragten und Seniorenbeirat bereits Anfang 2014 beschlossene Standort des Aufzuges in der Stadthalle gewährleistet eine vollständige Barrierefreiheit für gehbehinderte Mitmenschen, Familien mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer. Der von Wagner ohne jegliche Vorabinformation der städtischen Gremien eigenmächtig ins Spiel gebrachte neue, vom Beschluss abweichende Standort tut dies ausdrücklich nicht und schließt Menschen aus. Aus Sicht der Koalition ist das unvereinbar mit einer vollständigen und selbstbestimmten Teilhabe der genannten Gruppen am öffentlichen Leben.

Auch das von Wagner in der SZ vom 06.09.17 angeführte Argument, „die städtische Bauabteilung sei seit Ende 2015 wegen der Flüchtlingswelle völlig überfordert“ gewesen, ist absurd. So hat der Stadtrat bereits im März 2015, und damit lange bevor die Bauabteilung extensiv mit den Unterkünften für die Flüchtlinge beschäftigt war, die Verwaltung ausdrücklich ermächtigt, Planung und Installation an ein externes Büro zu vergeben. Gegen die Mehrheitsbeschlüsse des Stadtrates, den Aufzug umgehend einzubauen und Planung und Installation an eine externes Büro zu vergeben, hat Wagner selbst Widerspruch beim Landesverwaltungsamt eingelegt. Er blieb damit erfolglos und das Landesverwaltungsamt widersprach bereits damals seinem Rechtsverständnis im Amt.

Ehemalige Tischtennishalle: Ebenso ist der Abriss der ehemaligen und nach Auskunft der Bauverwaltung maroden Tischtennis-Halle seit Jahren überfällig und behindert, nach Aussage der entsprechenden Gutachter, seit geraumer Zeit die Planungen zur Aufwertung der Gustav-Clauss-Anlage. Hierzu hatte die Koalition gegen den erbitterten Widerstand Wagners erhebliche Finanzmittel im Haushalt bereitgestellt. Ohne diese Mittel wäre die jüngst von Wagner angesprochene Förderung überhaupt nicht möglich. Sie ist dabei nicht von der Einzelmaßnahme „Abriss Tischtennis-Halle“ abhängig, sondern bezieht sich auf das Gesamtprojekt, das noch aus einer ganzen Reihe weiterer Einzelmaßnahmen, wie z.B. der Offenlegung des Rohrbaches oder der Schaffung eines attraktiven Wasserspielplatzes, besteht. Im Übrigen entstanden der Stadt durch die Weigerung Wagners, den Abrissbeschluss umzusetzen, unnötige Unterhaltungskosten, die zu Lasten des Steuerzahlers gehen.

Thema Mietvertrag Eventhaus: Der Stadtrat beschloss auf Grundlage des einstimmigen(!) Votums des Aufsichtsrates der zuständigen städtischen Gesellschaft die Verlängerung des Mietvertrages des Eventhauses auf der Alten Schmelz um zwei Jahre. Die Nicht-Umsetzung des Stadtratsbeschlusses durch Oberbürgermeister Wagner hätte ab Januar, wie bei so vielen anderen städtischen Gebäuden, zu einem Leerstand im Eventhaus geführt. Dadurch wären der Stadt die derzeit vollständig kostendeckenden Mieteinnahmen inklusive angebotener höherer Miete verloren gegangen. Das hatte dann auch die Kommunalaufsicht bewogen, die Unterzeichnung des Vertrages anzuordnen. Dem kam OB Wagner wieder nicht nach. Es ist schon bezeichnend, dass Hans Wagner erst nach Androhung eines Staatskommissars nun just den Vertrag unterschrieben hat. Damit bleiben St. Ingbert mehr als 20 Arbeitsplätze erhalten und die betroffenen Familien können wieder ruhig schlafen.

Die gestaltende Mehrheit im Stadtrat fordert Wagner auf, die Entscheidungen des demokratisch gewählten Stadtrates zu respektieren, sich endlich seiner Verantwortung für die Stadt St. Ingbert zu stellen und zukünftig die Bestimmungen der saarländischen Kommunalgesetzgebung einzuhalten. Die Koalition wird weiterhin sachlich und konstruktiv für die Zukunft von St. Ingbert arbeiten und ihre politischen Schwerpunkte wie z.B. Sanierung der Grundschulen, Ausbau der Kinderbetreuung, Gestaltung von Innenstadt und Rohrbachachse sowie Aufwertung der Gustav-Clauss-Anlage konsequent umsetzen. Wir appellieren auch zum wiederholten Mal an den Oberbürgermeister, seinem selbsternannten Transparenzanspruch endlich gerecht zu werden und die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Informationsveranstaltung über den aktuellen Sachstand beim Bau der Neuen Baumwollspinnerei sowie seinen Plänen für einen zukunftsfähigen Haushalt in St. Ingbert zu informieren.