Der richtige Weg zu mehr Gebührengerechtigkeit – Koalition steht zum Beschluss des „EVS-Ausstiegs“

17. Januar 2016

WertstoffzenDer von der Ratsmehrheit beschlossene „EVS-Ausstieg“ist der richtige Weg, um die St. Ingberter Bürger vor einer massiven Gebührenerhöhung ab 2017 zu bewahren, so die Koalition aus CDU, Grünen und Familienpartei. Für St. Ingbert als Fuhrparkkommune mit Müllverwiegung ist der beschrittene Weg die sinnvolle Lösung und notwendige Konsequenz gegenüber dem EVS, der den umwelt- und kostenbewussten Verbraucher ab 2017 kräftig zur Kasse bitten will, sogar muss. Begründet ist dies dadurch, dass der EVS nicht kostendeckend arbeitet, sich hoch verschuldet und sein Eigenkapital aufgebraucht hat. Dass es jetzt von einigen Seiten Kritik und politische Scharmützel gibt, ist bei dem komplexen Thema nicht überraschend, die Fakten sprechen aber eine andere Sprache.

Bei der Paragraph-3-Kommune liegt die Gebührenhoheit für Restmüll und Bioabfall bei der Kommune, d.h. beim Stadtrat bzw. bei der Verwaltung. Dass jetzt auch die Biotonne verwogen wird, ist konsequent und logisch, weil auch hier das vom Verbraucher tatsächlich produzierte Abfallaufkommen zu Grunde gelegt wird. Die Behauptung einer deutlichen Verteuerung der Bioabfallentsorgung durch die weite Spanne zwischen der im Grundpreis enthaltenen Pauschale von 120 kg/Haushalt und Jahr und dem durchschnittlichen Bioabfallaufkommen in St. Ingbert ist falsch. Denn ein Großteil der Bioabfallmenge über der Gewichtspauschale entsteht bei fachgerechter Entsorgung erst gar nicht, wenn man den schweren Rasenschnitt auf der Kompostieranlage entsorgt. Wer bisher große Mengen an Grünschnitt produziert hat kann zudem durch Eigenkompostierung vom Anschluss an die Biotonne befreit werden. Der von der Opposition prognostizierte verstärkte Autoverkehr zur Kompostieranlage fällt daher kaum ins Gewicht.

In einer Pressemitteilung hat der EVS kürzlich mitgeteilt, dass hohe Mengen Restmüll in der Biotonne landen, da sie nicht verwogen wurde wie der Restmüll. Mit der gewichtsbezogenen Gebühr beim Bioabfall können die Kosten für den festgestellten Missbrauch der Biotonne erst gar nicht entstehen.

Bisher waren Kleinmengen an Abfall kostenfrei. Das fällt deshalb weg, weil auch diese Abfuhr entsorgt und damit bezahlt werden muss. Ganz wesentlich ist die kombinierte Betrachtung von Restmüll und Bioabfall. Denn dabei ergibt sich für einen durchschnittlichen St. Ingberter Haushalt prognostisch ab 2017 eine Ersparnis von etwa 10 € gegenüber einem Verbleib beim EVS. Dabei ist die Verringerung der Befüllung der Biotonne noch nicht berücksichtigt.

Dass die Koalition den Ausstieg bereits für 2016 beschlossen hat, liegt in der Tatsache begründet, dass sie vermeiden will, dass der EVS die Stadt St. Ingbert mit einem hohen Betrag (über 300 T€) belasten möchte. Denn in 2016 würde ein hoher Betrag an dem vom EVS aufgebauten negativen Eigenkapital fällig. Das kann durch die Kündigung der Verträge ab 2016 nun nicht mehr passieren.

 

Da St. Ingbert als Fuhrparkkommune nur einen bestimmten Aufschlag auf den Marktpreis erhält, steht zu befürchten, dass durch Kampfpreise von Privatanbietern auch Dumpinglöhne für die Mitarbeiter generiert werden. Das könnte zu unabsehbaren Risiken für den städtischen Haushalt führen. In St. Ingbert werden so die Beschäftigten der Müllabfuhr weiterhin auskömmlich entlohnt, was auch ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit ist. Die Koalition im Stadtrat unterstreicht deutlich, dass gute Politik nicht bedeutet, das zu tun, was auf den ersten Blick gut klingt, sondern sie möchte vorausschauend die langfristig richtigen Weichen stellen.