CDU Stadtratsfraktion fordert Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes

22. August 2019

Die CDU-Stadtratsfraktion hatte bereits am 18. Juni einen Dringlichkeitsantrag für den Stadtrat vom 25.6.2019 gestellt: Darin wurde aufgrund des Inkrafttretens des Gute-Kita-Gesetzes ab 1. August 2019  die Neuberechnung der Elternbeiträge in öffentlichen Einrichtungen eingefordert. Das Thema sollte im Stadtrat behandelt werden. Die Verwaltung wurde aufgefordert, entsprechende Entlastungen zu prüfen und umgehend vorzulegen. Es sollte ein Beschluss mit Wirkung zum 1. August 2019, gefasst werden.

Dieser Antrag wurde dem Stadtrat am 25.6.2019 jedoch nicht vorgelegt mit der Begründung, dass der Beschluss zum Gute-Kita-Gesetz noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht worden sei und keine Dringlichkeit vorliege. Auch der Hinweis darauf, dass im Saarbrücker Stadtrat schon ein entsprechender Beschluss gefasst worden sei, half nichts. Eine Nachfrage beim Ministerium für Bildung und Kultur bestätigte, dass die Stadtverwaltung ein entsprechendes Schreiben über die Regelungen im Gute-Kita-Gesetz und ihre Umsetzung erhalten habe.

Die CDU-Stadtratsfraktion hat nun erneut beantragt, den o.a. Antrag vom 18. Juni 2019 zur Neuberechnung und Senkung der Elternbeiträge in öffentlichen Kita- und Krippen-Einrichtungen der Stadt im nächsten Stadtrat vom 29.8.2019 auf die Tagesordnung zu setzen. Sie hofft, dass die Absenkung der Elternbeiträge zeitnah und umgehend vorgenommen wird.

Auch hofft die CDU-Fraktion, dass ihre Forderung nach verpflichtender Anmeldung für einen Krippen- oder Kitaplatz durch Eltern bald gemeinsam mit den kirchlichen und sonstigen nichtstädtischen  Einrichtungen im nächsten Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Tourismus behandelt wird. Die Träger sollten eingeladen werden; das wurde im letzten Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales beschlossen und von der Verwaltung die Kontaktaufnahme mit den Trägern zugesagt.  Wenn man sich auf den CDU-Vorschlag einigen könnte, hätten Eltern die notwendige Gewissheit, ob und wann ein Platz für ihr Kind verbindlich frei wird.